Honorar statt Kosten
Die Rechtsanwaltskosten sind im RVG geregelt. Das RVG ist allerdings bei außergerichtlicher Tätigkeit nicht zwingend. Es kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Die Kosten für eine Erstberatung liegen zwischen 150 € und 200 €.
Rechtsschutzversicherung
Mandanten, die rechtsschutzversichert sind, weise ich auf folgendes hin: Auftraggeber des Anwalts ist alleine der Mandant. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage (Kostenübernahme) Erteilt hat, erfolgt die direkte Abrechnung mit der Versicherung.
Vergütungsvereinbarung
In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden.